Zahnerhaltung - Amalgam

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Amalgam ist eine Mischung aus mehreren Metallen. Hauptbestandteile sind Quecksilber und Silber. Weiterhin sind Zink, Zinn, Kupfer und weitere Metalle in Spuren enthalten. Wir verwenden ein hochsilberhaltiges, in vorgefertigten Kapseln anzumischendes Amalgam, um eine immer gleich bleibende Qualität gewährleisten zu können.

Amalgam gehört zu den umstrittensten Materialien in der Zahnmedizin.

Auf der einen Seite spricht die einfache Verarbeitung und relativ lange Haltbarkeit dafür und auf der anderen Seite spricht die mögliche Gesundheitsbeeinträchtigung und auch die wenig ästhetische und funktionelle Ausführung gegen das Material.

Die Regelhaltbarkeit liegt bei ca. 5 – 10 Jahren und ist abhängig von der Größe und dem resultierenden Verschleiß der Füllung. Eine Amalgamfüllung ist geeignet zur Auffüllung eines Zahndefektes, nicht jedoch zur funktionellen Sanierung des Zahnes.

Die Füllung ist silberfarben und kann allgemeinmedizinische Probleme auslösen.

Besonders gefährdet sind durch Amalgamfüllungen Allergiker und Menschen, die zu lymphatischen Infektionen neigen. Es kann allerdings auch sein, dass auch jahrzehntelanges Tragen von Amalgamfüllungen individuell keinerlei symptomatische Erkrankung auslöst.

Ausgeprägt schädliche Wirkung entfaltet Amalgam dann, wenn es mit hochwertigen Legierungen wie Gold zusammen im Mund ist. Dann entwickelt sich ein Lokalelement, dessen Spannung man sogar messen kann. Die dabei entstehenden elektromagnetischen Felder kann man mit einem Störsender in der Nähe des Gehirns vergleichen. Außerdem lösen sich geladene Metallionen aus dem Amalgam heraus, die im Magen- Darmtrakt resorbiert und ins Bindgewebe und sogar bis in die Hypophyse transportiert und dort abgelagert werden.

Der primär schädliche Bestandteil ist das Quecksilber, das durch saure Getränke und Speisen aus der Legierung herausgelöst wird. Auch das Kauen von Kaugummi reibt die Füllung ab.

Seit dem 01.01.1991 gilt Amalgam als Sondermüll (Erlaß des Umweltministeriums) und muß von uns gesondert entsorgt werden – die Amalgamabscheider, welche Pflicht geworden sind, seien ein Indiz dafür, dass unsere Umwelt als schonungsbedürftig vor diesem Stoff gilt.

Die Gebrauchsinformation für Amalgam wurde seit dem 01.10.1995 mit folgenden Kontraindikationen ergänzt:

Amalgam darf nicht verwandt werden bei:    

  1. Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion
  2. Patienten mit Quecksilberallergie – hierbei wird seitens der Schulmedizin ausschließlich der Epikutantest anerkannt, welcher nur die Spitze der Unverträglichkeiten zutage treten lässt.
  3. Bei retrograden Wurzelfüllungen
  4. Als Material für Aufbauten unter Kronen oder Inlays

 Amalgam sollte nicht verwandt werden bei:  

  1. Bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr
  2. Bei okklusalem oder aproximalem Kontakt mit vorhandenem gegossenem Zahnersatz sollten keine neuen Amalgamfüllungen gelegt werden

Bei den Punkten eins bis fünf der schulmedizinischen Kontraindikationen wird seit Bestehen unserer Praxis kein Amalgam verwandt; es gibt hierfür erprobte indikationsgerechte Ersatzmaterialien, welche keine unerwünschten Nebenwirkungen wie bei Amalgam hervorrufen.

Punkt sechs der Kontraindikation ist derart ungenau definiert, dass es im Einzelfall zu besprechen sein wird, ob Amalgam verwandt werden kann oder nicht.

Aus allgemeinärztlicher/naturheilkundlicher Sicht sind die möglichen Folgen des Amalgams:  

  • Schleimhautentzündungen im ganzen Mund-Hals-Rachen Bereich
  • Nierenerkrankungen
  • Allergische Disposition und Hautleiden
  • Durchfälle, Darmleiden, Störungen der gesunden Darmflora
  • Unruhe, Zittern, Nervenstörungen, Kopfschmerz
  • Ein- und Durchschlafstörungen
  • Konzentrationsmängel
  • Haarausfall
  • Beteiligung an Autoagressionskrankheiten wie z.B. Multipler Skleros

Diese Symptome stellen nur eine Auswahl dar. Beim Zusammenfallen mit anderen Erkrankungen können sich die Symptome verstärken.

An dieser Stelle muß darauf hingewiesen werden, dass es unbedingt notwendig ist, die Ursachen für die Erkrankungen festzustellen. Sofern konventionell therapiert werden kann und die Ursachen offen liegen, jedoch in keiner Weise auf Amalgam zurückzuführen sind, so besteht nicht zwingend die Notwendigkeit, ein anderes Material zu verwenden.

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