Prophylaxe - Fissurenversiegelung

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Die Fissurenversiegelung ist derzeit die beste Möglichkeit, bei Kindern und Jugendlichen die okklusale Kariesgefährdung zu minimieren. 

Seit 1988 ist die Fissurenversiegelung in der Zahnheilkunde seitens der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt worden.


Mit dieser, für damalige Zeiten, bahnbrechenden prophylaktischen Maßnahme konnte erstmals die okklusale Karies vor der Entstehung vermieden werden.

Denn bei der Fissurenversiegelung wird mittels eines Kunststoffes der kautragende Anteil des Zahnes dauerhaft versiegelt, indem dieser mit den tiefen mittleren kariesgefährdeten Zahnanteilen chemisch verklebt wird. 

Die Fissurenversiegelung wird nur hauchdünn auf dem Zahnanteil aufgetragen, daher entstehen beim Kauen keine Beeinträchtigungen oder Fehlkontakte.

Allerdings weist dieses Material einen Kauverschleiß auf. Daher muss es regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls erneuert werden.

Außerdem werden durch die Fissurenversiegelung die Nischenstellen für die Ansiedlung von kariesauslösenden Bakterien verringert und daher ein günstigeres Mundlilieu erzeugt, welches ein geringeres Risiko beinhaltet, an Karies zu erkranken. 

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